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Philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät

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Master

Das Masterstudium

Das Masterstudium (Umfang 90 oder 120 ECTS) bildet die zweite Studienstufe des Bologna-Studienganges. Das im Bachelor-Studium erworbene Grundlagenwissen wird während drei (90 ECTS) bzw. 4 (120 ECTS) Semestern vertieft. Das Masterstudium wird in folgenden Fachrichtungen als Monofachstudium angeboten

  • Chemie und Molekulare Wissenschaften
  • Erdwissenschaften, Geologie
  • Geographie
  • Informatik
  • Klimawissenschaften
  • Mathematik
  • Statistik
  • Molecular Life Sciences
  • Ökologie und Evolution
  • Physik und Astronomie

Das Masterstudium in Philosophie verlangt als einziger Masterstudiengang ein Minorstudium im Umfang von 30 ECTS.

Je nach Angebot von Forschungsprogrammen und in Absprache mit dem Forschungsgruppenleiter besteht die Möglichkeit, dass Studierende aktiv in Forschungsprogrammen mitwirken können.

Masterabschluss

Der Masterabschluss setzt voraus, dass alle erforderlichen Voraussetzungen gemäss geltendem Studienplan für das Masterstudium erfüllt wurden.

So gehe ich vor:

Masterarbeit

  1. Sie geben Ihre Masterarbeit Ihrer/Ihrem LeiterIn zur Korrektur ab.
  2. Anschliessend muss die definitive und bereinigte Masterarbeit (1 Exemplar) samt Beurteilung (Original) dem Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Gestaltung der Masterarbeit.
  3. Bitten Sie das Studienleitungs-Sekretariat die Note der Masterarbeit in ePub einzutragen.

    Wichtig:
    Bitte klären Sie mit Ihrer/Ihrem LeiterIn der Arbeit ab, wer die oben erwähnten Dokumente dem Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats einreicht.
    Sofern die Abgabe der Masterarbeit durch Sie persönlich erfolgt, beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten.

Abschluss des Masterstudiums

  1. Sobald Sie alle Voraussetzungen zum Masterabschluss erfolgreich absolviert haben, beantragen Sie beim Sekretariat Ihrer Studienleitung den Abschluss Ihres Masterstudiums. Ersuchen Sie das Sekretariat gleichzeitig die Information an das Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats weiterzuleiten, sobald der Studiengang auf bestanden gesetzt wurde.
  2. Anschliessend reichen Sie dem Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats (persönlich oder per Post: Universität Bern, Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats, Sidlerstrasse 5, 3012 Bern) folgende Unterlagen ein:
    • Formular Masterabschluss
    • Erklärung Masterarbeit gemäss Reglement RSL 05 Art. 28 Abs. 2
    • Zahlungsbeleg der Leistungskontrollengebühr von CHF 300.- auf das Konto der Phil.-nat Fakultät (siehe untenstehende Details zur Bankverbindung)
    Wichtig:
    Die Ausstellung von Diploma Supplement und Urkunde durch das Prüfungssekretariat erfolgt, sobald die obgenannten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

     

  3. Sie erhalten anschliessend vom Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats per E-Mail eine Abholeinladung für Ihre Dokumente.

Bankverbindung für die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Bank: BEKB, 3001 Bern
Konto 30-106-9 / IBAN CH87 0079 0016 7091 7104 6)
z.G. 16709.171.0.46 790 Phil.-nat. Fakultät der Uni Bern

Promotionsfeier für MasterabsolventInnen

Wer an der Promotionsfeier vom 19. Februar 2014 teilnehmen möchte, muss aus organisatorischen Gründen die Masterarbeit sowie die Beurteilung des Betreuers bis spätestens Donnerstag, 19.12.13, auf dem Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats abgeben. Wer seine Masterarbeit samt Beurteilung später abgibt, wird für die Promotionsfeier vom Februar 2015 eingeladen.

Vorgehensweise für den Masterabschluss in Klimawissenschaften
Masterabschluss in Klimawissenschaften

Studierende bzw. BewerberInnen mit ausländischem Vorbildungs- und/oder Studienausweis informieren sich bitte hier über die Vorgehensweise:

Reglemente und Formulare

Für die BetreuerInnen, KoreferntIn:

Für die Studierende/KandidatInnen:

Rekursmöglichkeit

Noten, Abschussnoten und andere rechtsverbindliche Entscheide des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät werden den Studierenden mit einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt. Der Verfügung ist eine Rechtsmittelbelehrung angefügt, welche den Studierenden das Verfahren, den Rechtsweg, aufzeigt: Beispielsweise kann gegen eine aus der Sicht des Studierenden nicht gerechtfertigte Notenverfügung innerhalb von 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern eine begründete Beschwerde mit einem Antrag einreicht werden. Die Homepage und das Merkblatt der Rekurskommission informieren detailliert über die Rekurskommission, das Verfahren und die Verfahrenskosten.

Vor Einreichung einer Beschwerde empfehlen wir den Studierenden, vorgängig mit der Studienleitung oder mit dem Dekanat Kontakt aufzunehmen. Häufig liegen Missverständnisse oder Unklarheiten vor, die einvernehmlich geregelt werden können, ohne dass ein rechtliches, häufig langwieriges Verfahren eingeleitet werden muss.

Ebenfalls bietet der Rechtshilfedienst der SUB individuelle Rechtsberatungen und Dienstleistungen für immatrikulierte Studierende an.

Mobilitätsstudierende

Mobilitätsstudierende können sich unter folgenden Links orientieren:

Incoming: in Bern studieren
Outgoing - an einer anderen Universität studieren

Für PH Interessierte

Die Phil.-nat. Fakultät bietet für Studierende der PH Bern Fachstudien in naturwissenschaftlichen Fächern – die sog. fachwissenschaftliche Basis – für angehende Lehrkräfte der Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II an. Weiterführende Informationen zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Bern finden Sie hier: http://www.phbern.ch/

Universität Bern | Phil.-nat. Fakultät | Sidlerstrasse 5 | CH-3012 Bern | natdek@natdek.unibe.ch | + 41 (0) 31 631 32 09
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