Philosophisch-naturwissenschaftliche Fakultät |

Das Masterstudium
Das Masterstudium (Umfang 90 oder 120 ECTS) bildet die zweite Studienstufe des Bologna-Studienganges. Das im Bachelor-Studium erworbene Grundlagenwissen wird während drei (90 ECTS) bzw. 4 (120 ECTS) Semestern vertieft. Das Masterstudium wird in folgenden Fachrichtungen als Monofachstudium angeboten
Das Masterstudium in Philosophie verlangt als einziger Masterstudiengang ein Minorstudium im Umfang von 30 ECTS.
Je nach Angebot von Forschungsprogrammen und in Absprache mit dem Forschungsgruppenleiter besteht die Möglichkeit, dass Studierende aktiv in Forschungsprogrammen mitwirken können.
Masterabschluss
Der Masterabschluss setzt voraus, dass alle erforderlichen Voraussetzungen gemäss geltendem Studienplan für das Masterstudium erfüllt wurden.
So gehe ich vor:
Masterarbeit
Abschluss des Masterstudiums
Bankverbindung für die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Bank: BEKB, 3001 Bern
Konto 30-106-9 / IBAN CH87 0079 0016 7091 7104 6)
z.G. 16709.171.0.46 790 Phil.-nat. Fakultät der Uni Bern
Promotionsfeier für MasterabsolventInnen
Wer an der Promotionsfeier vom 19. Februar 2014 teilnehmen möchte, muss aus organisatorischen Gründen die Masterarbeit sowie die Beurteilung des Betreuers bis spätestens Donnerstag, 19.12.13, auf dem Prüfungssekretariat des Phil.-nat. Dekanats abgeben. Wer seine Masterarbeit samt Beurteilung später abgibt, wird für die Promotionsfeier vom Februar 2015 eingeladen.
Vorgehensweise für den Masterabschluss in Klimawissenschaften
Masterabschluss in Klimawissenschaften
Studierende bzw. BewerberInnen mit ausländischem Vorbildungs- und/oder Studienausweis informieren sich bitte hier über die Vorgehensweise:
Für die BetreuerInnen, KoreferntIn:
Für die Studierende/KandidatInnen:
Rekursmöglichkeit
Noten, Abschussnoten und andere rechtsverbindliche Entscheide des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät werden den Studierenden mit einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt. Der Verfügung ist eine Rechtsmittelbelehrung angefügt, welche den Studierenden das Verfahren, den Rechtsweg, aufzeigt: Beispielsweise kann gegen eine aus der Sicht des Studierenden nicht gerechtfertigte Notenverfügung innerhalb von 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern eine begründete Beschwerde mit einem Antrag einreicht werden. Die Homepage und das Merkblatt der Rekurskommission informieren detailliert über die Rekurskommission, das Verfahren und die Verfahrenskosten.
Vor Einreichung einer Beschwerde empfehlen wir den Studierenden, vorgängig mit der Studienleitung oder mit dem Dekanat Kontakt aufzunehmen. Häufig liegen Missverständnisse oder Unklarheiten vor, die einvernehmlich geregelt werden können, ohne dass ein rechtliches, häufig langwieriges Verfahren eingeleitet werden muss.
Ebenfalls bietet der Rechtshilfedienst der SUB individuelle Rechtsberatungen und Dienstleistungen für immatrikulierte Studierende an.
Mobilitätsstudierende
Mobilitätsstudierende können sich unter folgenden Links orientieren:
Incoming: in Bern studieren
Outgoing - an einer anderen Universität studieren
Für PH Interessierte
Die Phil.-nat. Fakultät bietet für Studierende der PH Bern Fachstudien in naturwissenschaftlichen Fächern – die sog. fachwissenschaftliche Basis – für angehende Lehrkräfte der Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II an. Weiterführende Informationen zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Bern finden Sie hier: http://www.phbern.ch/