Die Habilitation an der Phil.-nat. Fakultät
Das Verfahren ist im Habilitationsreglement der Phil.-nat. Fakultät vom 23. Mai 2013 geregelt.
Wissenschafterinnen oder Wissenschafter, die an der Phil.-nat. Fakultät selbständig Lehrveranstaltungen durchführen wollen, müssen sich beim Dekan oder der Dekanin um die Venia docendi bewerben. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Das Doktordiplom
- Das Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen (zweifach und in elektronischer Form per Email)
- Die Habilitationsschrift (zweifach und in elektronischer Form per Email)
- Ein allgemein verständliches Autor-Referat der Habilitationsschrift (zweifach und in elektronischer Form per Email)
- Das C.V. (zweifach und in elektronischer Form per Email)
- Die Beschreibung der bisherigen Lehrtätigkeit
- Das Lehrgebiet, in welchem Lehrveranstaltungen durchgeführt werden sollen
- Der Zahlungsbeleg über die einbezahlte Gebühr von CHF 600
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement und dem Merkblatt zum Habilitationsvortrag: