Habilitation

Die Habilitation an der Phil.-nat. Fakultät

Das Verfahren ist im Habilitationsreglement der Phil.-nat. Fakultät vom 23. Mai 2013 geregelt.
Wissenschafterinnen oder Wissenschafter, die an der Phil.-nat. Fakultät selbständig Lehrveranstaltungen durchführen wollen, müssen sich beim Dekan oder der Dekanin um die Venia docendi bewerben. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Das Doktordiplom
  • Das Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen (zweifach und in elektronischer Form per Email)
  • Die Habilitationsschrift (zweifach und in elektronischer Form per Email)
  • Ein allgemein verständliches Autor-Referat der Habilitationsschrift (zweifach und in elektronischer Form per Email)
  • Das C.V. (zweifach und in elektronischer Form per Email)
  • Die Beschreibung der bisherigen Lehrtätigkeit
  • Das Lehrgebiet, in welchem Lehrveranstaltungen durchgeführt werden sollen
  • Der Zahlungsbeleg über die einbezahlte Gebühr von CHF 600

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Habilitationsreglement und dem Merkblatt zum Habilitationsvortrag: