Ergänzende fachspezifische Angaben zum Masterabschluss Chemie und Molekulare Wissenschaften
Wenn Sie Ihre Masterarbeit fertig erstellt haben, händigen Sie 1 Exemplar Ihrem Supervisor aus. Der Supervisor wird dann innerhalb von 4 Wochen die Arbeit bewerten und allenfalls auch noch Korrekturen vorschlagen. Sobald Sie die allfälligen Korrekturen vorgenommen haben, geben Sie eine Kopie der definitiven Arbeit im Studienleitungssekretariat ab. Die Beurteilung gibt der Supervisor ans Studienleitungssekretariat, welches das Dokument ans Dekanat weiterleitet. Nachdem Sie Ihre Masterarbeit beim Supervisor und im Studienleitungssekretariat abgegeben haben, können Sie jederzeit Ihren Abschluss beim Dekanat beantragen. Dazu befolgen Sie die auf der oben verlinkten Webseite beschriebenen Schritte unter Punkt 2 "Vorgehen".
Die Beantragung Ihres Abschlusses kann auch bereits erfolgen, wenn Sie noch nicht alle ECTS im KSL erreicht haben, Sie aber erwarten, dass diese nach den nächsten Prüfungsterminen erreicht werden. Beachten Sie bitte auch, dass das Dekanat mit dem Prozess der Bestätigung der Masterarbeitsnote erst beginnen kann, wenn es von Ihnen das eine Exemplar der definitiven Arbeit erhalten hat. Dieser Prozess kann bis zu zwei Wochen dauern. Je früher Sie die Arbeit und den Abschlussantrag einreichen, desto schneller sehen Sie Ihre Masterarbeitsnote im KSL.
Sobald Sie die notwendigen 90 ECTS im KSL haben, können Sie über KSL den Abschluss des Studiengangs beantragen. Die Studienleitung setzt dann den Studiengang auf "erfüllt" und das Dekanat wird darüber informiert. Wenn das Dekanat dann Ihren Abschlussantrag bereits hat, stellen sie das Diplom aus und informieren Sie darüber, wenn es abholbereit ist.