Wichtige Infos - FAQ

Vor dem Studium

Die Anmeldefristen für Studierende sind hier zu finden. Die Anmeldefristen für ein Doktoratsstudium finden Sie hier. Die Fristen für den Studiengangwechsel vor Beginn des Studiums finden Sie hier.

Die Ansprechsperson für das SchülerInnenstudium ist Prof. Dr. Claus Breisbart (Philosophie; Physik).

Während des Studiums

Informationen zum Vorgehen für eine Prüfungsabmeldung und Eingabe eines Arztzeugnisses können diesem Merkblatt entnommen werden.

Informationen zur Erneuerung der Semestereinschreibung finden Sie hier. Die Fristen für einen Studiengangwechsel während des Studiums finden Sie hier.

Informationen über die Kosten eines Studiums an der Universität sowie zu Stipendien und Fonds finden Sie hier.

Bei Fragen und Problemen mit dem KSL wenden Sie sich bitte an den KSL-Support.

  • Teilnahmebedingungen: An der Phil.-nat. Fakultät können Dozierende das Recht zur Teilnahme an Leistungskontrollen zu ihren Veranstaltungen abhängig machen von Leistungen, die während des Semesters zu erbringen sind (Übungen, Teilnahme an Praktika, etc.). Informationen dazu werden zu Semesterbeginn in den entsprechenden Veranstaltungen bekannt gegeben und finden sich ebenfalls auf deren Internetseiten sowie im KSL.
  • Abmeldung von Leistungskontrollen: Die Anmeldung zu jeder Leistungskontrolle kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn der entsprechenden Leistungskontrolle ohne Begründung online zurückgezogen werden. Abmeldungen weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin können nicht mehr online erfolgen, sondern nur noch direkt und mit einer Begründung (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.) bei der oder dem verantwortlichen Dozierenden.
  • Krankheit vor oder während einer Leistungskontrolle: Unwohlsein und Krankheit kurz vor oder während einer Leistungskontrolle müssen der verantwortlichen Person sofort gemeldet und sobald wie möglich mit einem Arztzeugnis belegt werden. Erfolgt keine solche Meldung vor Prüfungsende, gilt die Kandidatin oder der Kandidat als gesund und prüfungsfähig.
  • Rechtsgrundlagen zu Leistungskontrollen siehe RSL Phil.-nat. 18 Art. 32 ff.

Sie würden gerne im Rahmen eines Austauschprogramms oder auf eigene Faust ein oder zwei Semester an einer fremden Universität studieren? Diese Möglichkeit haben Sie nach Abschluss Ihres ersten Studienjahres. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten über Mobilität und Austausch der Uni Bern.

Das Thema Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltige Entwicklung (NE) wird an der Phil.-nat. Fakultät in allen Curricula in verschiedener Weise behandelt. Alle NE-Veranstaltungen (Doppelstunden und Wahlveranstaltungen) sind in einem separaten Anhang NE für jeden Studienplan vorhanden. Des Weiteren kann man in KSL Lehrveranstaltungen mit NE-Bezug finden, indem man nach folgenden Schlüsselwörtern sucht: Nachhaltigkeit, nachhaltige Entwicklung, nachhaltig, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, sustainability, sustainable development.

Der Studienausschuss der Phil.-nat. Fakultät hat das Vorgehen bei Nachteilsausgleichen definiert und in einem Dokument festgehalten (Prozessdefinition_Nachteilsausgleich.pdf (PDF, 116KB)). Studierende, die einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, werden gebeten wie in dem Dokument beschrieben vorzugehen. In Kürze: Den Antrag für den Nachteilsausgleich reichen Sie zusammen mit dem Studienbegleitschreiben der Universität Bern bei Ihrer Studienleitung (Majorfach) ein. In Absprache mit der Studienleitung wird Ihnen ein Bestätigungsschreiben (Mustervorlage Bestätigungsschreiben_Nachteilsausgleich.pdf (PDF, 80KB)) ausgehändigt und das weitere Vorgehen definiert. Bitte beachten Sie: wenn der Kontakt über eine Drittperson erfolgen soll (z.B. Coach), muss diese im Besitz einer Vollmacht sein, welche der Studienleitung vorzuweisen ist.

Information Nachteilsausgleich.pdf

 

Die rechtlichen Grundlagen für das Studium an der Phil.-nat. Fakultät sind das Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen (RSL) sowie die jeweiligen Studienpläne und deren Anhänge. Diese Dokumente sind hier zu finden.

Noten, Abschlussnoten und andere rechtsverbindliche Entscheide des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät werden den Studierenden schriftlich, in Form einer Verfügung, mitgeteilt. Der Verfügung ist eine Rechtsmittelbelehrung angefügt, welche den Studierenden das Vorgehen, d.h. den Rechtsweg aufzeigt: Beispielsweise kann gegen eine, aus der Sicht der/des Studierenden, nicht gerechtfertigte Notenverfügung innerhalb von 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern eine begründete Beschwerde mit einem Antrag einreicht werden. Die Homepage und das Merkblatt der Rekurskommission informieren detailliert über die Rekurskommission, das Verfahren und die Verfahrenskosten.
Vor Einreichung einer Beschwerde empfehlen wir den Studierenden, vorgängig mit der Studienleitung oder mit dem Dekanat Kontakt aufzunehmen. Häufig liegen Missverständnisse oder Unklarheiten vor, die einvernehmlich geregelt werden können, ohne dass ein rechtliches, häufig langwieriges Verfahren eingeleitet werden muss.
Ebenfalls bietet der Rechtshilfedienst der SUB individuelle Rechtsberatungen und Dienstleistungen für immatrikulierte Studierende an.

Informationen über die Möglichkeit einer Studienzeitverlängerung sowie das Gesuchsformular dazu finden Sie hier.

Beim Abschluss des Studiums

Häufig gestellte Fragen zum Studienabschluss finden Sie hier:

Bachelorabschluss

Masterabschluss

PhD-Abschluss

Unter folgenden Bedingungen ist eine Immatrikulation im Folgesemester nicht mehr nötig:

  • Bachelorstudium: Die Note der Bachelorarbeit wurde vor der Woche 8 resp. 38 im KSL eingetragen und das Studium wird nicht an der Universität Bern fortgesetzt.
  • Masterstudium: Die definitive Masterarbeit samt Beurteilung wurde vor Woche 8 resp 38 auf dem Studiensekretariat des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät eingereicht.
  • PhD-Studium: Die PhD-Prüfung muss bis spätestens 31.01 (Herbstsemester) resp. 31.07. (Frühjahrssemester) eines Jahres stattfinden. Achtung: Doktorandinnen und Doktoranden müssen mindestens bis zum Semester, in dem ihre Doktoratsprüfung stattfindet, immatrikuliert sein.

Die Promotionsfeier der Phil.-nat. Fakultät findet alljährlich im Februar statt. Die betroffenen Absolventinnen und Absolventen erhalten jeweils im Dezember eine Einladung per Email.

Die nächste Promotionsfeier findet am Mittwoch, 21. Februar 2024 statt.

Weiteres

Die Phil.-nat. Fakultät bietet für Studierende der PHBern Fachstudien in naturwissenschaftlichen Fächern – die sog. fachwissenschaftliche Basis – für angehende Lehrkräfte der Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II an. Weiterführende Informationen zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Bern finden Sie hier: PHBern.