Rekursmöglichkeit
Noten, Abschlussnoten und andere rechtsverbindliche Entscheide des Dekanats der Phil.-nat. Fakultät werden den Studierenden schriftlich, in Form einer Verfügung, mitgeteilt. Der Verfügung ist eine Rechtsmittelbelehrung angefügt, welche den Studierenden das Vorgehen, d.h. den Rechtsweg aufzeigt: Beispielsweise kann gegen eine, aus der Sicht der/des Studierenden, nicht gerechtfertigte Notenverfügung innerhalb von 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern eine begründete Beschwerde mit einem Antrag einreicht werden. Die Homepage und das Merkblatt der Rekurskommission informieren detailliert über die Rekurskommission, das Verfahren und die Verfahrenskosten.
Vor Einreichung einer Beschwerde empfehlen wir den Studierenden, vorgängig mit der Studienleitung oder mit dem Dekanat Kontakt aufzunehmen. Häufig liegen Missverständnisse oder Unklarheiten vor, die einvernehmlich geregelt werden können, ohne dass ein rechtliches, häufig langwieriges Verfahren eingeleitet werden muss.
Ebenfalls bietet der Rechtshilfedienst der SUB individuelle Rechtsberatungen und Dienstleistungen für immatrikulierte Studierende an.